Besuchen Sie uns auf:
Facebook

Hausärztlicher Bereitschaftsdienst an Werktagen

Jeder Arzt mit ius practicandi (Kassenärzte, Wahlärzte und angestellte Ärzte) kann mitmachen. Der einzelne Arzt schließt eine Vereinbarung mit dem Land Kärnten und der Österreichischen Gesundheitskasse ab und muss sich hierfür vorab beim Österreichischen Roten Kreuz anmelden.

Wie melde ich mich an, um im ärztlichen Bereitschaftsdienst an Werktagen oder als Telefonarzt tätig sein zu können?

Bei Interesse an dieser Tätigkeit senden Sie bitte einfach ein kurzes E-Mail mit Ihren Kontaktdaten an .

Wie funktioniert die Organisation und Abwicklung bzw. das Login-Portal?

Der Zugang zum geschützten internen Arztbereich funktioniert analog einer Telebankinglösung. Einfach über die >>Weboberfläche www.141.at/ktn auf Login klicken und Ihre Handynummer eingeben. Das System schickt Ihnen als SMS einen "Token", den Sie dann eingeben und schon sind Sie eingeloggt.


Dienstzeiten und Honorar

Bereitschaft ist an Werktagen in Klagenfurt-Stadt von Montag bis Donnerstag von 19.00 Uhr bis 7.00 Uhr des jeweils darauffolgenden Tages, außerhalb von Klagenfurt-Stadt von Montag bis Freitag von 19.00 Uhr bis 7.00 Uhr des jeweils darauffolgenden Tages und zusätzlich in ganz Kärnten am Freitag von 13.00 Uhr bis 19.00 Uhr.

Als Honorar wird für einen 12 Stunden Dienst € 245,44 Pauschale bezahlt, für den Dienst am Freitagnachmittag € 113,16. Daneben können Einzelleistungen mit den Kassen abgerechnet werden.

Zusätzlich gibt es in der Zeit von 19.00 bis 7.00 Uhr einen 1. Telefonarzt, die Pauschale beträgt für 12 Stunden € 629,24 und einen 2. Telefonarzt, die Pauschale beträgt für 12 Stunden € 251,63. Für den Dienst am Freitagnachmittag von 13:00 Uhr bis 19:00 Uhr beträgt die Pauschale € 314,62. Der Ort von wo aus der Telefonarzt den Dienst verrichtet ist vom Telefonarzt frei wählbar (aufrechte Internet- und Telefonverbindung!). Der Telefonarzt muss über einen eigenen PC/Laptop mit Internetzugang verfügen und für die Leitstelle in seiner Dienstzeit telefonisch erreichbar sein.

Die Abrechnung erfolgt automatisiert mit Hilfe der Weboberfläche. Diejenigen Ärzte, die kein Rezepturrecht auf Kassenkosten haben, erhalten von der Österreichischen Gesundheitskasse Rezeptformulare.

Weitere Voraussetzungen

Ärzte, die Dienste machen, haben darauf zu achten, dass sie eine ausreichende Haftpflichtversicherung für ihre Tätigkeit haben und haben ferner auf die entsprechende Dokumentation ihrer Leistungen sowie der von ihnen versorgten Patienten zu achten. Diese Dokumentation ist 10 Jahre aufzubewahren.

Hinsichtlich der Sozialversicherung ist bei jenen Ärzten, die sonst nur angestellt sind, eine Meldung an die Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS) über die zusätzliche freiberufliche Tätigkeit erforderlich. Bei Ärzten, die eine Ordination haben, fällt die zusätzliche Meldung weg.

 

Für weitere Auskünfte steht Ihnen die Ärztekammer für Kärnten, Frau Lisa Robitsch, jederzeit gerne zur Verfügung.

Artikelbild

Lisa Robitsch

Tel.: 0463/5856-31
E-Mail: 
Ärztediensteinteilung

Anmeldung über Rotes Kreuz


E-Mail:
Tel.: 05 09 144 - 3141

Wochentagsnachtdienst - Link zum Login-Portal


www.141.at/ktn