Kollektivvertrag geistliche Spitäler

Der neue Kollektivvertragsabschluss (2. Teil) für Ärztinnen und Ärzte an den geistlichen Spitälern ist im Juni 2025 gelungen. Nach intensiven Verhandlungen konnten wir einen erfolgreichen Abschluss des Kollektivvertrages in Kärnten erzielen. 

Mit diesem Abschluss konnten wesentliche Verbesserungen erreicht werden:

  • Ausweitung des räumlichen Geltungsbereiches
  • Entgelterhöhung in der Höhe von 3,3 %
  • Zusatzentlohnung für Sonntagsdienste
  • Bezahlte Pause bleibt aufrecht
  • Neue Möglichkeit zur Abfertigung (alt) - bei Eheschließung ab 1.7.2025

Das Rundschreiben mit allen Inhalten ist hier abrufbar. 

 

Der 1. Teil des Kollektivvertrages für die geistlichen Krankenanstalten in Kärnten konnte im Sommer 2024 finalisiert werden. Diese Vereinbarung sieht u.a. eine neue Vordienstzeitenanrechnung für die Beschäftigten der vom KV umfassten Häuser vor.

Somit besteht die Möglichkeit, dass nun Vordienstzeiten, wie z.B.

  • Ausbildungs- und Studienzeiten
  • Zeiten einer Elternkarenz/eines Präsenz- und Zivildienstes
  • Zeiten der selbstständigen Tätigkeit (bei Ärzten: Ordination mit mind. 10 Wochenstunden)
  • bzw. andere gleichwertige Zeiten (Dauer des Dienstverhältnisses über 6 Monate)

unter bestimmten Voraussetzungen für die Einstufung ins Gehaltsschema angerechnet werden.

Der Kollektivvertrag der geistlichen Spitäler ist hier abrufbar: