Wohlfahrtsfonds - Sonstiges

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Wohnsitzarzt

Ärzte für Allgemeinmedizin und Fachärzte, deren Tätigkeit nicht in einem Anstellungsverhältnis ausgeübt wird und keine Ordinationsstätte erfordert, können sich in die Ärzteliste als Wohnsitzärzte nach § 47 Ärztegesetz eintragen lassen.

 

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Versicherungen

Der Versicherungsmarkt bietet eine Fülle unterschiedlicher Versicherungsmöglichkeiten. Eine kompetente Beratung durch Fachleute ist unumgänglich, um richtig und kostengünstig versichert zu sein.

 

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Arbeitslosigkeit

Hier finden Sie Informationen zum Thema Arbeitslosengeld, Meldepflichten gegenüber dem AMS und der Notstandshilfe.