Arzt & Recht
Ein Arzt ist verpflichtet, sich sorgfältig und den medizinischen Standards entsprechend (lege artis) um die Heilung eines Patienten zu bemühen. Die Ausübung des ärztlichen Berufes ist dabei in vielfacher Hinsicht mit der Einhaltung und Erfüllung rechtlicher Normen verknüpft. In den letzten Jahren hat sich gezeigt, dass Mediziner immer häufiger auf dem Rechtsweg für vermeintliche Fehlleistungen zur Verantwortung gezogen werden. Angehende Mediziner werden jedoch auf die Bedeutung rechtlicher Fragen für den Arztberuf während ihrer Ausbildung nur unzureichend vorbereitet, weshalb es besonders wichtig ist, sich medizinrechtliche Kenntnisse anzueignen.
In weiterer Folge finden Sie die wichtigsten Rechtsgrundlagen und -vorschriften für Ärzte. Außerdem sind im Infoportal zu den angeführten Bereichen interessante rechtliche Artikel, Fallbeispiele und Informationen zu Gerichtsurteilen nachzulesen.
Gerne stehen Ihnen auch die Mitabeiter und Mitarbeiterinnen der Ärztekammer für Kärnten für weitere Auskünfte zur Verfügung.

Kammeramtsdirektor
Dr. Bernd Adlassnig
Tel.: 0463/5856-26
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Rechtsangelegenheiten - angestellter Bereich,
Dienstrechtsangelegenheiten,
Öffentlichkeitsarbeit
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Kammeramtsdirektor-Stellvertreter
Mag. Klaus Mitterdorfer
Tel.: 0463/5856-13
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Rechtsangelegenheiten - niedergelassener Bereich, Kassenangelegenheiten, Reihung, Ausschreibung von Kassenstellen
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Mag. Karin Taschek
Tel.: 0463/5856-19
E-Mail:
Allgemeine Rechtsangelegenheiten