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Diplomfortbildungsprogramm für Ärzte

Das Diplomfortbildungsprogramm der Österreichischen Ärztekammer ermöglicht es Ärzten, einen von der Österreichischen Ärztekammer bestätigten und anerkannten Nachweis über die von ihnen absolvierten Fortbildungsveranstaltungen zu erlangen.

Alle Informationen zum Thema DFP erhalten Sie auf der Homepage der Akademie der Ärzte unter www.arztakademie.at.

Fortbildungsnachweis 2019

Gemäß § 49 Abs. 1 ÄrzteG haben sich Ärztinnen und Ärzte laufend fortzubilden. Das Diplom-Fortbildungs-Programm der Österreichischen Ärztekammer (DFP) ist österreichweit einheitlich gestaltet und umschreibt den Umfang der Fortbildung für alle Ärztinnen und Ärzte. Daraus ergeben sich zusammengefasst folgende wesentliche Fragestellungen:

Wer unterliegt der Fortbildungs- und Nachweispflicht?

Dieser Pflicht unterliegen alle Ärztinnen und Ärzte, außer Turnusärzte/innen, die zum 31.08.2016 in der Ärzteliste eingetragen waren und auch noch am 01.09.2019 eingetragen sind.

Wann wird überprüft?

Der erste Stichtag, bei dem eine Überprüfung der DFP-Punkte stattfand, war der 01.09.2016. Seither muss im 3-Jahresrhythmus ein Fortbildungsnachweis erbracht werden.

Der nächste Überprüfungsstichtag ist der 01.09.2019.

Wie kann der Nachweis zum Stichtag erbracht werden?

Entweder hat die Ärztin / der Arzt am Stichtag in den letzten 3 Jahren (01.9.2016 – 31.8.2019) mindestens 150 DFP-Punkte gesammelt (davon müssen mindestens 120 medizinische DFP-Punkte sein und mindestens 50 Punkte aus Veranstaltungen stammen).

Oder die Ärztin /der Arzt verfügt am Stichtag über ein gültiges DFP-Diplom.

Was passiert bei einer Berufsunterbrechung im Fortbildungszeitraum?

Für eine Unterbrechung können eine Vielzahl von Gründen ursächlich sein. Mutterschutz, Karenz, Unfall oder Krankheit, aber auch ein Auslandsaufenthalt können Unterbrechungsgründe sein.

Wesentlich ist, dass die Unterbrechung durchgehend mindestens sechs Monate angedauert hat. Nur dann wird auf Nachweis der entsprechenden Unterlagen, die die Unterbrechung glaubhaft machen, der Fortbildungszeitraum um die Zeitspanne der Berufsunterbrechung verlängert.
Der Gültigkeitszeitraum eines bestehenden DFP-Diploms bleibt von einer Unterbrechung unberührt. 

Wer überprüft zum Stichtag die Fortbildungsverpflichtung?

Die Österreichische Ärztekammer überprüft flächendeckend die ärztlichen Fortbildungsverpflichtungen. Dabei wird festgestellt ob entweder ein gültiges DFP-Diplom besteht oder falls nicht, ob im individuellen elektronischen Fortbildungskonto im Fortbildungszeitraum (1.9.2016 – 31.8.2019) 150 DFP-Punkte gebucht wurden.

Wie werden die DFP-Punkte einer Veranstaltung nachgewiesen?

Die DFP-Punkte müssen durch elektronische Buchung im DFP-Konto nachgewiesen werden. Grundsätzlich ist der Veranstalter der besuchten Fortbildung verpflichtet die DFP-Punkte am individuellen elektronischen Fortbildungskonto direkt zu buchen. Falls es sich um ausländische, inländische, nicht DFP-approbierte Fortbildungen oder manuell zu buchende Fortbildungen (z.B. Supervisionen, Hospitationen) handelt, müssen die Punkte von der Ärztin / dem Arzt selbst auf dem jeweiligen elektronischen DFP-Konto durch Nachweis der Teilnahmebestätigung gebucht werden.

Was passiert, wenn ich der Fortbildungsverpflichtung nicht nachkomme?

Wenn zum Stichtag (01.09.2019) die Fortbildungsverpflichtung nicht erfüllt wird, wird man mittels Erinnerungsschreiben von der Österreichischen Ärztekammer mit einer Meldefrist bis zum 30.11.2019 schriftlich zum Nachweis der Fortbildungen aufgefordert. Kommt man auch dieser Meldefrist nicht nach, muss die ÖÄK eine Meldung an den Disziplinaranwalt machen, der dann gegebenenfalls ein Disziplinarverfahren einleitet. 

Wie bekomme ich ein DFP-Diplom?

Für ein DFP-Diplom müssen in den vergangenen 5 Jahren mindestens 250 DFP-Punkte gesammelt worden sein. Dabei muss auf folgende Zusammensetzung der Punkte geachtet werden:
Von den 250 Punkten müssen
a.) mindestens 85 aus Präsenzveranstaltungen stammen und
b.) mindestens 200 medizinische DFP-Punkte sein. 

Das DFP-Diplom ist nach Ausstellung 5 Jahre gültig und gilt, wie oben angeführt, am Stichtag als Fortbildungsnachweis.

Warum besteht einerseits eine Nachweisverpflichtung für 3 Jahre und andererseits die Gültigkeit des DFP-Diploms von 5 Jahren?

Wie oben angeführt ist das Diplom entsprechend der DFP-Verordnung 5 Jahre gültig. Andererseits verlangt aber das Bundesministerium von der Ärztekammer einen Nachweis, dass die Ärzte innerhalb von 3 Jahren die Fortbildungsverpflichtung erfüllt haben. Die Ärztekammer strebt hier eine Gleichstellung (5- Jahresverpflichtung) an.

Zusammengefasste Informationem zum Fortbildungsnachweis am 01.09.2019 finden Sie im folgenden Folder:

Verlängerung Gültigkeit DFP-Diplome

aufgrund des COVID-19-Gesetzespaketes