Diplomfortbildungsprogramm für Ärzte

Das Diplomfortbildungsprogramm der Österreichischen Ärztekammer ermöglicht es Ärzten, einen von der Österreichischen Ärztekammer bestätigten und anerkannten Nachweis über die von ihnen absolvierten Fortbildungsveranstaltungen zu erlangen.

Alle Informationen zum Thema DFP erhalten Sie auf der Homepage der Akademie der Ärzte unter www.arztakademie.at.

Fortbildungsnachweis 2025

Gemäß § 49 Abs. 1 ÄrzteG haben sich Ärztinnen und Ärzte laufend fortzubilden. Das Diplom-Fortbildungs-Programm der Österreichischen Ärztekammer (DFP) ist österreichweit einheitlich gestaltet und umschreibt den Umfang der Fortbildung für alle Ärztinnen und Ärzte. Daraus ergeben sich zusammengefasst folgende wesentliche Fragestellungen:

Wer unterliegt der Fortbildungs- und Nachweispflicht?

Ärztinnen und Ärzte, die in Österreich zur selbständigen Berufsausübung berechtigt sind (approbierte Ärztinnen und Ärzte, Ärztinnen und Ärzte für Allgemeinmedizin sowie Fachärztinnen und Fachärzte aller Sonderfächer).

Wie kann der Nachweis zum Stichtag erbracht werden?

Alle Ärztinnen und Ärzte, die am 31. August jeweils fünf Jahre vor dem jeweiligen Überprüfungsstichtag 1. September mit einer Berechtigung zur selbständigen Berufsausübung als approbierte Ärztin bzw. approbierter Arzt, Ärztin bzw. Arzt für Allgemeinmedizin oder Fachärztin bzw. Facharzt in die Ärzteliste der Österreichischen Ärztekammer eingetragen waren und am Überprüfungsstichtag in die Ärzteliste eingetragen sind.

Was passiert bei einer Berufsunterbrechung im Fortbildungszeitraum?

Für eine Unterbrechung können eine Vielzahl von Gründen ursächlich sein. Mutterschutz, Karenz, Unfall oder Krankheit, aber auch ein Auslandsaufenthalt können Unterbrechungsgründe sein.

Wesentlich ist, dass die Unterbrechung durchgehend mindestens sechs Monate angedauert hat. Nur dann wird auf Nachweis der entsprechenden Unterlagen, die die Unterbrechung glaubhaft machen, der Fortbildungszeitraum um die Zeitspanne der Berufsunterbrechung verlängert.
Der Gültigkeitszeitraum eines bestehenden DFP-Diploms bleibt von einer Unterbrechung unberührt. 

Wer überprüft zum Stichtag die Fortbildungsverpflichtung?

Die Österreichische Ärztekammer überprüft flächendeckend die ärztlichen Fortbildungsverpflichtungen.

  • Gesamtpunkte: In einem Fortbildungszeitraum von fünf Jahren müssen mindestens 250 Fortbildungspunkte vorgewiesen werden.
  • Medizinische Punkte: Von diesen 250 Fortbildungspunkten sind zumindest 200 Punkte durch medizinische Fortbildung* zu erwerben. Maximal 50 Punkte können im Rahmen sonstiger Fortbildung** erworben werden.
  • Punkte aus Veranstaltungen: Von den 250 Gesamtpunkten ist auch ein Anteil von mindestens 85 DFP-Punkte durch Vor-Ort-Fortbildungen (in Präsenz) nachzuweisen. Die restlichen 165 Punkte müssen nicht in Präsenz absolviert werden.

* Medizinische Fortbildung: Fortbildungsinhalte aus einem medizinischem Sonderfach. Für Ärztinnen und Ärzte sind DFP-Punkte aus allen Sonderfächern anrechenbar, unabhängig von ihrer ausgeübten Fachrichtung.

** Sonstige Fortbildung: nicht-medizinische Fortbildungsinhalte, die aber für den ärztlichen Beruf relevant sein müssen.

Hinweis: Werden in einem DFP-Fortbildungszeitraum von fünf Jahren mehr als 250 DFP-Punkte gesammelt, können diese nicht auf ein Folgediplom im nächsten DFP-Fortbildungszeitraum übertragen werden!

Wie werden die DFP-Punkte einer Veranstaltung nachgewiesen?

Die DFP-Punkte müssen durch elektronische Buchung im DFP-Konto nachgewiesen werden. Grundsätzlich ist der Veranstalter der besuchten Fortbildung verpflichtet die DFP-Punkte am individuellen elektronischen Fortbildungskonto direkt zu buchen. Falls es sich um ausländische, inländische, nicht DFP-approbierte Fortbildungen oder manuell zu buchende Fortbildungen (z.B. Supervisionen, Hospitationen) handelt, müssen die Punkte von der Ärztin / dem Arzt selbst auf dem jeweiligen elektronischen DFP-Konto durch Nachweis der Teilnahmebestätigung gebucht werden.

Was passiert, wenn ich der Fortbildungsverpflichtung nicht nachkomme?

Wenn zum Stichtag die Fortbildungsverpflichtung nicht erfüllt wird, wird man mittels Erinnerungsschreiben von der Österreichischen Ärztekammer mit einer Meldefrist  schriftlich zum Nachweis der Fortbildungen aufgefordert. Kommt man auch dieser Meldefrist nicht nach, muss die ÖÄK eine Meldung an den Disziplinaranwalt machen, der dann gegebenenfalls ein Disziplinarverfahren einleitet. 

Wie bekomme ich ein DFP-Diplom?

Für ein DFP-Diplom müssen in den vergangenen 5 Jahren mindestens 250 DFP-Punkte gesammelt worden sein. Dabei muss auf folgende Zusammensetzung der Punkte geachtet werden:
Von den 250 Punkten müssen
a.) mindestens 85 aus Präsenzveranstaltungen stammen und
b.) mindestens 200 medizinische DFP-Punkte sein. 

Das DFP-Diplom ist nach Ausstellung 5 Jahre gültig und gilt, wie oben angeführt, am Stichtag als Fortbildungsnachweis.

Weitere Informationen finden Sie HIER.