Wahlärzt:innen

Ein/e Privatärzt:in oder Wahlärzt:in ist ein/e niedergelassene/r Ärzt:in, die/der nicht in einem Vertragsverhältnis zur Krankenkasse ihrer/seiner Patient:innen steht. Die Bezeichnung Wahlärzt:in leitet sich vom Recht der/des Versicherten (Patient:in) ab, sich ihren/seinen Ärzt:in frei wählen zu können. Eine Zuweisung durch eine/n andere/n Ärzt:in ist nicht notwendig. Fast die Hälfte aller niedergelassenen Ärzt:innen sind Wahlärzt:innen. Eine ausreichende ärztliche Versorgung in Kärnten wäre ohne Wahlärzt:innen nicht möglich.

FAQ

Wie komme ich zur/zum Wahlärzt:in?

• Ich suche sie/ihn unbürokratisch auf. Ich wähle sie/ihn selbst aus.
• Natürlich ist auch eine Überweisung möglich (von einer/einem Kassenärzt:in wie auch von einer/einem anderen Wahlärzt:in)

Kann mich auch ein/e Wahlärzt:in überweisen oder einweisen?

• Jede/r Wahlärzt:in kann zu einer/einem anderen Wahl- oder Kassenärzt:in überweisen.
• Jede/r Wahlärzt:in kann einen Versicherten auch in ein Krankenhaus einweisen.

Und wie ist es mit den Verordnungen?

Die/Der Wahlärzt:in hat zwei Möglichkeiten:
1. Die/Der Wahlärzt:in stellt ein gelbes Wahlarztrezept für Medikamente aus, welches dem Kassenrezept gleichgestellt ist, d.h. in der Apotheke wird dieses Rezept wie ein Kassenrezept behandelt.

2. Die/Der Wahlärzt:in stellt ein Privatrezept für Medikamente oder eine Privatverordnung für Heilbehelfe aus, die nach Einholung der Bestätigung durch die Kasse wie eine Kassenverordnung gehandhabt werden.

Was kostet die/der Wahlärzt:in?

Scheuen Sie sich nicht, die/den Wahlärzt:in vor Beginn der Behandlung über die voraussichtlichen Kosten zu fragen. Es ist auch möglich, einen schriftlichen Kostenvoranschlag einzuholen. Für ihre/seine Leistungen stellt Ihnen die/der Wahlärzt:in eine Privathonorarnote aus.

Wo bekomme ich Kostenersatz und wieviel?

• Bei meiner Krankenkasse
Für jene ärztlichen Leistungen, die auch den Kassenärzt:innen bezahlt werden, erhalte ich den Kassentarif abzüglich des gesetzlichen Selbstbehaltes. Für
Leistungen, die nicht im Tarifkatalog der Kassen enthalten sind, wie z. B. Impfungen, Homöopathie, Eignungs- und Tauglichkeitsgutachten (z.B. für den
Führerschein), Reiseprophylaxe, etc. erfolgt von den Kassen keine Kostenerstattung.

• Bei meiner Privatversicherung
Je nach Versicherungsvertrag wird von dieser der Differenzbetrag zwischen Kassentarif und Privathonorartarif oder das gesamte Privathonorar refundiert.