
Coronavirus - Aktuelle Informationen
Im Zusammenhang mit der Verbreitung des Coronavirus ersuchen wir Sie nachstehend angeführte Informationen zu beachten.
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Allgemeine Informationen
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Infos zur COVID-Impfung
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Infos für Arztpraxen
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Corona & Recht
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Wissenschaftliche Infos
Weiters finden Sie aktuelle Informationen auf folgenden Websites:
>> Bundesministerium für Gesundheit
>> AGES
>> Land Kärnten

Ärzte impfen Ärzte
Wichtig: Da die Anzahl der Impfdosen, die uns jede Woche zur Verfügung gestellt wird, sehr begrenzt ist, werden im ersten Schritt Ärztinnen und Ärzte unter Berücksichtigung der Priorisierungsvorgaben und nach und nach das Ordinationspersonal geimpft.
Ein Mail/Brief mit der Möglichkeit zur Registrierung wurde bereits übermittelt. Es ist sowohl der Arzt/die Ärztin selbst als auch jeder einzelne Mitarbeiter separat anzumelden. Nach erfolgter Online-Registrierung und sobald Terminbuchungen möglich sind, erhält der Arzt/die Ärztin eine Mitteilung mit einem Zugangscode für sich und/oder einen separaten etwaigen Zugangscode pro Personal für die Terminreservierung.
Zum persönlichen Impftermin sind dann bitte folgende Unterlagen mitzubringen:
- Ausweis (Führerschein, Reisepass etc.)
- e-card
- Impfpass
- ausgefüllte Datenschutzerklärung (PDF)
- ausgefüllten Aufklärungs- und Dokumentationsbogen (PDF)

Wohlfahrtsfonds - Pensionssicherung 2021
In der erweiterten Frühjahrsvollversammlung am 22. Juni 2020 wurde eine Reform der Grundversorgung des Wohlfahrtsfonds mit der erforderlichen Zweidrittel-Mehrheit beschlossen.
Hier finden Sie die Details über das beschlossene Sanierungskonzept, eine Beschreibung des Zustandekommens der Reform sowie eine detaillierte Darstellung der einzelnen Maßnahmen und der Auswirkungen, die diese Reform für Sie hat.
News

Kärntner Ärztekammer gegen COVID-Impfstrategie des Landes
ÄK-Präsidentin: "Unverständliche Entscheidung" - Rasche Bereitstellung von COVID-19-Impfdosen für hoch exponiertes Gesundheitspersonal wird gefordert.
13.01.2021

Aufhebung der zwingenden PCR-Nachtestung bei positivem Covid-19 Antigentest mit 22.12.2020
Folgende Änderung der Verordnung betreffend Testungen im niedergelassenen Bereich ist mit 22.12.2020 in Kraft getreten: Lt. § 2 Abs. 3 hat die Ärztin/der Arzt "nur" noch einen Antigentest durchzuführen. D.h. nach einem positiven Antigentest ist kein verpflichtender PCR-Abstrich zur Bestätigung des Ergebnisses mehr durchzuführen.

ÖGK - Wiedereinführung der telefonischen AU-Meldung
Die Österreichische Gesundheitskasse beschlossen, dass VertragsärztInnen der ÖGK ab 1. November 2020 für die Dauer der Covid-19-Pandemie, längstens bis 31.3.2021, AU-Meldungen allgemein (d.h. nicht nur für Covid-19-Verdachtsfälle mit Krankheitssymptomen) wieder auf Basis einer telemedizinischen Konsultation ausstellen können.
30.10.2020
COVID-19-Testungen
Aussstellung von Nachweisen
>> Informationen und Berufsrechte (PDF)
Bestätigung / Formular
Covid-Antigentests
>> Liste Kassenärzte (PDF)
Keine Gewähr auf Vollständigkeit!
Telefonische Terminvereinbarung zwingend erforderlich!
Falldefinition und Vorgehen bei Verdacht auf COVID-19
>> Falldefinition (PDF)
>> Vorgehen bei Verdacht / Erlass und Downloads
>> Entlassung von COVID-Fällen (PDF)
Parteienverkehr Kammeramt
Der Parteienverkehr im Kammeramt ist nur nach telefonischer oder elektronischer Terminvereinbarung und unter Einhaltung der Maskenpflicht und Hygienevorschriften möglich!
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Terminvereinbarung
Tel.: 0463/5856 – DW oder Mail: