Förderung des KPJ in der niedergelassenen Vertragsordination für Allgemeinmedizin
Studierende, die einen Teil ihres Klinisch-Praktischen-Jahres in einer akkreditierten niedergelassenen Lehrordination (bzw. Gruppenpraxis oder Primärversorgungseinheit), im Bundesland Kärnten absolvieren, erhalten eine Förderung in Höhe von 900,00 EUR pro Monat.
Ab 1. Oktober 2025 erfolgt die Überweisung dieser Förderung durch den Kärntner Gesundheitsfonds direkt an die/den Lehrpraktikant:in und nicht wie bisher durch die/den Lehrordinations-inhaber:in.
Bei einem Ausbildungsverhältnis in einer niedergelassenen KPJ-Lehrordination stehen der Lern- und Ausbildungszweck der Tätigkeit ausschließlich im Vordergrund. Zumal es keine Arbeitspflicht gibt, ist ein mehrmaliger Wechsel der zu verrichtenden Tätigkeit unter Rücksichtnahme auf den Studienplan möglich, wobei sich die Tätigkeiten im Grunde nach dem Wunsch der Auszubildenden zu richten haben.
Dabei sind folgende Kriterien für den Ausbildungszweck entscheidend, nämlich,
- dass die/der Beschäftigte ausbildungsfremde Arbeiten nur in einem zeitlich vernachlässigbaren Ausmaß verrichtet;
- dass die Tätigkeit ihrer Art nach wechselt, und zwar tunlichst nach Wahl der/des Auszubildenden;
- dass der Arbeitsanfall sich nicht an den Betriebserfordernissen orientiert;
- dass an den Sacherfordernissen angepasste Möglichkeiten zur Mitbestimmung der Arbeitsabläufe bestehen;
- dass eine größere Freiheit bei der zeitlichen Gestaltung der Anwesenheit im Betrieb gegeben ist.
Unter der Voraussetzung, dass die dargelegten Kriterien, die die Ausbildung in den Vordergrund stellen, zwingend eingehalten werden, kann eine Anmeldung zur Sozialversicherung unterbleiben.
Nachfolgend der Link zur Liste mit möglichen Allgemeinmedizinischen Lehrordinationen mit KPJ-Plätzen in Kärnten:
Lehrordinationen mit KPJ-Plätzen
Ablauf für Studierende
Studierende haben für die Auszahlung der Förderung in der Höhe von 900,00 EUR für ein Praktikum von mindestens vier Wochen selbst Sorge zu tragen und folgend vorzugehen:
- Anmeldung mindestens eine Woche vor Praktikumsbeginn über die Homepage der Med-Service-stelle unter https://www.medservicestelle.at/foerderung-kpj-lo.
- Damit die Förderung ausbezahlt werden kann, muss die/der Studierende nach Absolvierung des KPJ in einer Lehrordination das Formular „Ausbildungsförderung“ auf der Homepage unter https://www.medservicestelle.at/images/downloads/form_ausbildungsfoerderung_kpj_lo.pdf herunterladen, dieses ausgefüllt und von beiden Seiten (Studierende/r und Lehrordinations-inhaber:in) unterzeichnet an die Med-Servicestelle per E-Mail:
übermitteln. - Nach Überprüfung der eingegangenen Daten auf Korrektheit und Vollständigkeit, wird die Förderung in der Höhe von 900,00 EUR an die/den Studierenden ausbezahlt.
Das Ziel dieser Förderung ist, die Anzahl der akkreditierten Lehrpraxen zu erhöhen und Studierenden wertvolle praktische Erfahrungen in der Niederlassung zu bieten.
Die Akkreditierung als Lehrordination erfolgt direkt über die jeweilige Universität.
Information für Lehrordinationsinhaber:innen
Universitäten zahlen teilweise Aufwandsentschädigungen an die Lehrordinationsinhaber:innen. Diese variieren in ihrer Höhe zwischen 0,00 Euro und 1.000,00 EUR.
Für Lehrordinationsinhaber:innen ist es weiterhin möglich, den Differenzbetrag auf die Aufwandsentschädigung der einzelnen Medizinischen Universitäten für die Betreuung der Studierenden mittels Honorarnote (Musterhonorarnote: https://www.medservicestelle.at/foerderung-kpj-lo) an den Kärntner Gesundheitsfonds einzureichen und abzurechnen.
Bitte beachten Sie, dass eine Auszahlung des Differenzbetrages nur möglich ist, sofern die/der Studierende sich vor Praktikumsbeginn über die Med-Servicestelle angemeldet hat und nach Absolvierung des Praktikums die Ausbildungsförderung beantragt hat.
Wir laden alle interessierten Ärzt:innen ein, sich als Lehrordination akkreditieren zu lassen und damit die Ausbildung zukünftiger Allgemeinmediziner:innen aktiv zu unterstützen.
Nähere Informationen zur Akkreditierung als KPJ-Lehrordination erhalten Sie direkt bei den jeweiligen Medizinischen Universitäten:
- Med.-Uni Graz, Tel. 0316/385-71610, E-Mail:
- Med.-Uni Wien, Tel. 01/ 40160-36706, E-Mail:
- Med.-Uni Innsbruck, Tel. 0512/9003-70049, E-Mail:
- Johannes Keppler Uni Linz, Tel. 0732/2468-8044, E-Mail:
Für Auskünfte zum Klinisch-Praktischen-Jahr steht Ihnen die Ärztekammer für Kärnten unter
Anmeldung zur Förderung der KPJ-Lehrordination in Kärnten: https://www.medservicestelle.at/foerderung-kpj-lo