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DFP Verordnung

Es gehört zum ethischen Selbstverständnis der Ärztinnen und Ärzte ihre fachliche Kompetenz laufend zu erweitern und auf den neuesten Stand der Forschung zu bringen. Darüber hinaus ist eine Verpflichtung zur Fortbildung im Ärztegesetz (ÄrzteG §49) verankert. Die Selbstbestimmung in der Ärztefortbildung und der kontinuierlichen beruflichen Entwicklung trägt nach wissenschaftlichen Erkenntnissen ganz erheblich zur Motivation bei und erfüllt zudem ein fundamentales Recht der Ärzteschaft.

Im Beruf stehende Mediziner können ihre Fortbildung im Rahmen des kontinuierlichen Diplom-Fortbildungs-Programms der Österreichischen Ärztekammer (ÖÄK) absolvieren. Das Programm gibt dem Arzt Orientierung über Umfang und Struktur und schließt mit dem Fortbildungsdiplom (DFP-Diplom) ab. Mit der Umsetzung des DFP-Programmes wurde die Akademie der Ärzte betraut. Näher Informationen zu Veranstaltungen, Spezialdiplomen und DFP-Punkten finden sie dort.

Links zur Akademie der Ärzte:

Verlängerung Gültigkeit DFP-Diplome

aufgrund des COVID-19-Gesetzespaketes