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Spezialisierungen

Für Ärztinnen und Ärzte, die eine Ausbildung nach der ÄAO 2015 abgeschlossen haben, besteht die Möglichkeit, eine Spezialisierung zu absolvieren.

Derzeit gibt es 17 Spezialisierungen:

  • Geriatrie
  • Phoniatrie
  • Handchirurgie
  • Palliativmedizin
  • Dermatohistopathologie
  • Fachspezifische psychoasomatische Medizin
  • Neonatologie und pädiatrische Intensivmedizin
  • Pädiatrische Häamtologie und Onkologie
  • Pädiatrische Endokrinologie und Diabetologie
  • Neuropädiatrie
  • Pädiatrische Kardiologie
  • Pädiatrische Gastroenterologie und Hepatologie
  • Schlafmedizin
  • Pädiatrische Nephrologie
  • Pädiatrische Rheumatologie
  • Pädiatrische Pneumologie
  • Allergologie

Um eine Spezialisierung absolvieren zu können, muss seitens des Krankenhauses der Antrag auf Bewilligung einer Spezialisierungsstelle gestellt werden. Erst wenn die Ausbildungsstelle per Bescheid bewilligt ist, kann eine Ärztin/ein Arzt auf diese Spezialisierungsstelle gemeldet werden. Eine Meldung in der Ausbildungsstellenverwaltung (ASV) ist verpflichtend.

Informationen zu den konkreten Inhalten der Spezialisierungen sowie die Formulare und Unterlagen für die Anrechnung von Ausbildungszeiten, die Ausstellung des Spezialisierungsdiploms und die Anerkennung als Spezialisierungsstätte sind auf der Homepage der ÖÄK abrufbar.