Kassenarzt

Schließen Ärztinnen und Ärzte einen Vertrag mit einer oder mehreren Krankenkassen ab, so bezeichnet man sie als Kassenärztinnen bzw. Kassenärzte. Sie rechnen die von ihnen erbrachten Leistungen direkt mit dem jeweiligen Krankenversicherungsträger ab und unterliegen dabei den gesamtvertraglich festgelegten Verrechnungsbeschränkungen (u.a. Fachgruppen, Limitierungen und Degressionen). Bei den im Verhältnis „Arzt-Kasse“ abgeschlossenen Verträgen handelt es sich um sogenannte Einzelverträge. Diese sind unterliegen wiederum den zwischen der örtlich zuständigen Ärztekammer und der Kasse abgeschlossenen Gesamtverträgen. Die Gesamtverträge regeln die Rechte und Pflichten der KassenärztInnen, die auch als VertragsärztInnen bezeichnet werden.

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Verträge mit den Kassen - Punktewerte - Außervertragliche Leistungen