Besuchen Sie uns auf:
Facebook

Informationen zur Reihung

Mag. Isabell Illaunig

Tel.: 0463/5856-20
E-Mail:
Kurie niedergelassene Ärzte

Möchte eine Ärztin oder ein Arzt einen Kassenvertrag abschließen, ist hierbei ein detailliert geregeltes Verfahren einzuhalten. Denn eine freie Invertragnahme existiert bei den Krankenkassen nicht. Stattdessen wurde zwischen der Kammer und der Kasse ein sogenannter Stellenplan vereinbart (Einzelarztstellen und Gruppenpraxen). Dieser legt die einzelnen Kassenplanstellen im Bundesland fest. Das heißt, er weist jene Orte aus, an denen von den Krankenkassen ein Vertrag abgeschlossen wird. Für jeden Ort wurde eine fixe Anzahl von geplanten VertragsärztInnen und Gruppenpraxen vereinbart.

Soll eine Kassenplanstelle neu besetzt werden oder wird eine neue Kassenplanstelle geschaffen, normieren die ÄrztInnen-Reihungskriterien-Verordnung und die Reihungskriterienvereinbarung Richtlinien für die Auswahl der Vertragsärztinnen bzw. Vertragsärzte und der Vertrags-Gruppenpraxen.

Die Auswahl unter mehreren BewerberInnen um einen Einzelvertrag erfolgt im Sinne des § 343 Abs 1 ASVG nach den sogenannten Reihungskriterien. Die Reihungskriterien bestehen aus Reihungsbestimmungen für die Bewerberliste und Richtlinien für die Zurechnung von Bewerbungspunkten. BewerberInnen (bzw. das BewerberInnenteam bei Gruppenpraxen) mit den meisten Bewerbungspunkten wird den Krankenkassen für den freien Einzelvertrag vorgeschlagen. Sowohl die Kasse als auch die BewerberInnen haben die Möglichkeit, die Unterlagen betreffend die Reihung einzusehen und Einsprüche gegen eine ungerechtfertigte Punktevergabe zu erheben. Die Invertragnahme kann erst bei Einvernehmen zwischen Kammer und Kasse erfolgen.