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Umstieg ÄAO 2006 auf ÄAO 2015

Ein Umstieg von der ÄAO 2006 in die ÄAO 2015 ist gemäß § 27 ÄAO 2015 möglich.

Der Antrag auf Anrechnung ist unter Vorlage der entsprechenden Unterlagen an die zuständige Landesärztekammer zu richten. Am Antrag ist anzugeben, für welche Ausbildungsinhalte eine Anrechnung erfolgen soll.

Die Landesärztekammer prüft, ob die Basisausbildung als erfüllt anzusehen ist sowie die Anrechenbarkeit aller bereits absolvierten Ausbildungszeiten und die Besetzung der Ausbildungsstelle nach ÄAO 2006. Ein Antrag kann erst nach Nachweis der erfüllten Basisausbildung erfolgen.

Zeiten, die auf die Basisausbildung angerechnet wurden, können nicht für die SFS oder SFG herangezogen werden.

Mit Antragstellung erfolgt der Wechsel in die ÄAO 2015. Ab diesem Zeitpunkt muss eine entsprechende Ausbildungsstelle besetzt werden.

Erforderliche Unterlagen:
  • Antragsformular
  • Evaluierungsbogen
  • Nachweise über den Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten (z.B. durch Rasterzeugnisse nach
    ÄAO 2006 oder ÄAO 2015, Bestätigung des Ausbildners, „geschwärzte" OP-Berichte, OP-Kataloge, Logbuch, Bescheid gemäß § 14 über die Anrechnung von ausländischen Ausbildungszeiten, o.ä.)
  • Einverständnis des Dienstgebers

Weitere Informationen und Unterlagen sind über die Österreichische Ärztekammer abrufbar. >>Link zur ÖÄK


Orthopädie und Traumatologie
Umstieg nach § 27 (4) ÄAO 2015: (32+32+8)

Personen, die bis 31. Mai 2015 eine Ausbildung im Hauptfach Unfallchirurgie oder im Hauptfach Orthopädie und orthopädische Chirurgie begonnen haben, haben bei einem Wechsel in die Ausbildung zum Sonderfach Orthopädie und Traumatologie gemäß § 15 Abs. 1 Z 22 zumindest jeweils

32 Monate Ausbildung im Hauptfach Unfallchirurgie sowie
32 Monate Ausbildung im Hauptfach Orthopädie und Orthopädische Chirurgie sowie
8 sonstige Monate

gemäß der Ärztinnen-/Ärzte-Ausbildungsordnung 2006 nachzuweisen oder noch zu absolvieren. 

Übergangsbestimmungen nach § 34 ÄAO 2015 (Fachärzte der Sonderfächer Unfallchirurgie bzw. Orthopädie und orthopädische Chirurgie)

FachärztInnen der Sonderfächer Orthopädie und orthopädische Chirurgie bzw. Unfallchirurgie, die

  1. bis zum 31.05.2027 eine spezielle ergänzende Ausbildung auf Grundlage der Ausbildungsinhalte des Sonderfaches Orthopädie und Traumatologie in der Dauer von zumindest zwölf und höchstens 27 Monaten absolvieren und
  2. die Facharztprüfung Orthopädie und Traumatologie ablegen,

sind nach Eintragung in die Ärzteliste berechtigt, die Facharztbezeichnung Orthopädie und Traumatologie zu führen.

Anträge an die „Kommission Orthopädie und Traumatologie" richten Sie bitte mittels korrekt und vollständig ausgefüllter Antragsunterlagen direkt an die

Österreichische Ärztekammer
ortho-trauma@aerztekammer.at 
Tel.: +43/(0)1/51406-0

Die Antragsunterlagen finden sie ebenfalls auf der Homepage der Österreichischen Ärztekammer. >>Link zur ÖÄK

Anrechnung auf ÄAO 2015

Antragsformular

Erforderliche Unterlagen:
  • Antragsformular
  • Evaluierungsbogen
  • Nachweise über den Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten (z.B. durch Rasterzeugnisse nach ÄAO2006 oder ÄAO2015, Bestätigung des Ausbildners, „geschwärzte" OP-Berichte, OP-Kataloge, Logbuch, Bescheid gemäß § 14 über die Anrechnung von Auslandszeiten, o.ä.)
  • Einverständnis des Dienstgebers

Mit Antragstellung erfolgt der Wechsel in die ÄAO 2015. Ab diesem Zeitpunkt muss eine entsprechende Ausbildungsstelle besetzt werden! Ein Rückwechsel in die ÄAO 2006 ist dann nicht mehr möglich!