Arbeitszeit

Die Arbeitszeit in den Spitälern ist in Österreich im Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz (KA-AZG) geregelt. Darin sind sowohl arbeitnehmerschutzrechtliche als auch entgeltrechtliche Bestimmungen sowie arbeitszeitrechtliche Regelungen enthalten.

Ruhezeit

Die Ruhezeiten (u.a. Wochenendruhe, Wochenruhe, Ersatzruhe und Feiertagsruhe) der Arbeitnehmer:innen in Österreich sind im Arbeitsruhegesetz festgelegt.

Zusätzlich wird auf die individuellen Bestimmungen (Betriebsvereinbarungen etc.) der jeweiligen Krankenanstalten verwiesen.