Hausärztlicher Bereitschaftsdienst an Wochenenden und Feiertagen
Neuregelung ab 1.1.2020:
1. Die Teilnahme an den Diensten erfolgt im Jahr 2020 auf freiwilliger Basis durch ÄrztInnen für Allgemeinmedizin.
2. Verkürzung der Dienstzeit auf zehn Stunden und Wegfall der Dienste vor den Feiertagen. Der von der Ärztekammer organisierte Wochenend- und Feiertagsdienst beginnt am Samstag, Sonntag und am Feiertag jeweils um 8:00 Uhr und endet jeweils um 18:00 Uhr. Am 24.12. und 31.12. wird zusätzlich ein Bereitschaftsdienst pro Bezirk von 18:00 Uhr bis 24:00 Uhr eingerichtet.
3. Die Dienstsprengel bleiben unverändert.
4. Der Bereitschaftsdienst in der Stadt Klagenfurt ist von der Neuregelung nicht betroffen.
5. Die Bereitschaftsdienstzulage beträgt für die 10-Stunden-Einheit € 469,10.
6. Folgende Leistungen (mit eigenen Positionsnummern) können erbracht und abgerechnet werden:
- Visite pro Patient pauschal € 83,40 (Pos. vp) oder Pos. 2cb (Tagvisite im HBD) und Wegegebühren (Pos. 2tb bei Normal- und Vertretungsfällen)
- Anschlussvisite Pos. 2db
- Ordination pro Patient pauschal € 31,27 (Pos. op)
- Spezielle Einzelleistungen
Die Verrechnung der Visiten und Ordinationen erfolgt außerhalb der Limitierungen der entsprechenden Positionen des Gesamtvertrages. Die Visitenabrechnungsvariante ist der Kasse schriftlich bekannt zu geben, eine Änderung ist jeweils nur mit Beginn des Kalenderjahres möglich.
7. Die Abrechnung der Leistungen erfolgt durch die KassenärztInnen oder durch Wahl- bzw. WohnsitzärztInnen für Allgemeinmedizin. Wahl- bzw. WohnsitzärztInnen können elektronisch oder „in Papierform“ ihre Leistungen mit den Kassen abrechnen.
>> Abrechnungsvereinbarung für den Hausärztlichen Bereitschaftsdienst für WahlärztInnen (PDF)
Die Einteilung zu den Diensten erfolgt wie bisher durch die Diensteinteiler der einzelnen Sprengel.
Bereitschaftsdient in Klagenfurt-Stadt:
Die Einteilung erfolgt durch Herrn Dr. Peter Dobrovolny. Die Aufnahme zum Dienst erfolgt über einen Antrag, der bei der Ärztekammer einzureichen ist und in weiterer Folge an Herrn Dr. Dobrovolny weitergeleitet wird. Je nach Bedarf werden neue Kollegen aufgenommen. Sind Ärzte im Dienstplan berücksichtigt, dann sind diese für den Dienst verantwortlich. Bei einer Verhinderung, aus welchen Gründen auch immer, hat der zum Dienst eingeteilte Arzt selbst für einen Vertreter zu sorgen!
Der von der Ärztekammer organisierte Wochenend- und Feiertagsdienst beginnt am Freitag um 19:00 Uhr und Samstag, Sonntag und am Feiertag um 8:00 Uhr und endet jeweils um 24:00 Uhr. Zusätzlich gibt es einen Dienst an dem dem Feiertag vorangehenden Tag jeweils von 18:00 Uhr bis 24:00 Uhr. Zum Tagdienst werden zwei Ärzte eingeteilt, zum Nachtdienst ist jeweils ein Arzt eingeteilt. Das Honorar beträgt für einen Tagdienst (10 Stunden) € 469,10 und zusätzlich können gewisse Einzelleistungen abgerechnet werden. Für den Dienst von 18:00 bis 24:00 Uhr beträgt das Honorar pauschal € 469,10. Einzelleistungen können nicht abgerechnet werden. Das Honorar für den Freitagsdienst beträgt € 390,92.
Telemedizin:
Telemedizinische Leistungen könnnen laut § 4 Abs. 2. Gesamtvertrag - Telemedizin im HBD erbracht werden. Die Honorierung erfolgt nach der geltenden Honorarordnung in der gleichen Höhe, als wenn die Leistung ohne Zuhilfenahme telemedizinischer Methoden erbracht wird.
Weitere Voraussetzungen
Ärzte, die Dienste machen, haben darauf zu achten, dass sie eine ausreichende Haftpflichtversicherung für ihre Tätigkeit haben und haben ferner auf die entsprechende Dokumentation ihrer Leistungen sowie der von ihnen versorgten Patienten zu achten. Diese Dokumentation ist 10 Jahre aufzubewahren.
Hinsichtlich der Sozialversicherung ist bei jenen Ärzten, die sonst nur angestellt sind, eine Meldung an die Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS) über die zusätzliche freiberufliche Tätigkeit erforderlich. Bei Ärzten, die eine Ordination haben, fällt die zusätzliche Meldung weg.
Für weitere Auskünfte steht Ihnen die Ärztekammer für Kärnten, Herr Raphael Kreuz, jederzeit gerne zur Verfügung.
Raphael Kreuz
Tel.: 0463/5856-31
E-Mail:
Ärztediensteinteilung