News
Verpflichtende Diagnose- und Leistungscodierung ab 1.1.2026
Die Übermittlung von ICD-10-codierten Diagnosen wird in der gesetzlich geplanten Form ab 01.01.2026 schlagend.
Rundschreiben der BKNÄ vom 27.10.2025
Rundschreiben der BKNÄ vom 16.10.2025
Für Kassenärztinnen und Kassenärzte erfolgt die Datenlieferung der Diagnosedaten (ICD-10-Codes) ab 1.1.2026 im Zuge der Abrechnung an den KV-Träger.
Für Wahlärztinnen und Wahlärzte (eWahlpartner) wird ab 1.1.2026 eine neue Schnittstelle geschaffen, um die Diagnosedaten (ICD-10-Codes) an den Dachverband der Sozialversicherung zu übermitteln.
Handbuch Medizinische Dokumentation für den extramuralen ambulanten Bereich (25.6.2025)
Aufgrund der Gesundheitsreform treffen die Wahlärztinnen und Wahlärzte zukünftig einige gesetzliche Verpflichtungen, wie
- die Verwendung des e-Card-Systems ab 1.1.2026
- die Verwendung der ELGA Funktionalitäten
- eDiagnose.
Ergänzendes Rundschreiben BKNÄ zu e-card Infrastruktur, ELGA und eImpfpass - Interpretation der Verhältnismäßigkeit
In dem Newsletter werden die wesentlichen Neuerungen des Jahres 2024/2025 zusammengefasst und auf künftige Änderungen hinweisen.
Intersektorale Kommunikation - Faxablöse ab 1.1.2025
Mit 1. Jänner 2025 wird die derzeit bestehende Ausnahme der Übermittlung von Gesundheitsdaten und genetischen Daten per Fax nach § 27 Abs 12 GTelG aufgehoben.
Für eine sichere Kommunikation gibt es eine große Anzahl unterschiedlichster Lösungen am Markt, sodass eine abschließende Auflistung nicht möglich ist. Wir empfehlen daher, sich mit Ihrem IT-Betreuer in Verbindung zu setzen, um für Sie passende und datenschutzkonforme Lösungen zu besprechen.
E-Card System für Wahlärztinnen und Wahlärzte
Jene Wahlärztinnen bzw. Wahlärzte, die von der verpflichtenden elektronischen Ubermittlung von Honorarnoten (WAH-online) betroffen sind, sind ab 01.01.2026 jedenfalls gesetzlich verpflichtet, die e-card bzw. e-card Infrastruktur zu verwenden und die Identität der Patientin/des Patienten sowie die rechtmäßige Verwendung der e-card zu prüfen. Wir raten an, diese künftige Verpflichtung bei der Anschaffung bzw. Aktualisierung der Software zu berücksichtigen.
Weitere Informationen
Informationen zur e-Card finden Sie auch unter: e-Card
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