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Hygieneverordnung

Ziel der Verordnung ist es, hygienische Standards für Ordinationsstätten und Gruppenpraxen zu definieren und daraus resultierende organisatorische Erfordernisse für Ordinationsbetreiber, Hygiene-Verantwortliche und Mitarbeiter festzulegen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass für Krankenanstalten etablierte Hygienestandards nicht 1:1 auf alle Einrichtungen des Gesundheitswesens übertragbar und für Ordinationsstätten im Hinblick auf deren Größe, Aufgabenbereich und jeweiliges Gefährdungspotential zu adaptieren sind.