Besuchen Sie uns auf:
Facebook

Wahl: BezirksärztevertreterInnen

In den nächsten Wochen finden die Wahlen der BezirksärztevertreterInnen statt.

Aktiv wahlberechtigt sind Angehörige der Kurie niedergelassene Ärzte zum Stichtag 30. Mai 2022. Die ÄrztInnen werden örtlich gegliedert und nach den politischen Bezirken zusammengefasst. Sie wählen aus dem Kreis der ÄrztInnen für Allgemeinmedizin eine(n) BezirksärztevertreterIn und dessen StellvertreterIn. Diese(r) führt den Vorsitz in der Bezirksärzteversammlung, die alle niedergelassenen ÄrztInnen des Bezirkes umfasst.

Als ersten Schritt des Wahlvorganges erhalten alle berechtigten ÄrztInnen einen persönlichen Zugangscode für die entsprechende Seite im Internet. Mit diesem Zugangscode können ein oder zwei Wahlvorschläge gemacht werden. Die eigentliche Wahl findet dann im August 2022 statt, wenn die Namen der vorgeschlagenen KandidatInnen bekannt sind.

Auf der Liste im Internet ist jeder Arzt/jede Ärztin für Allgemeinmedizin automatisch als KandidatIn vorgemerkt. Wenn eine Kandidatur nicht gewünscht ist, so muss sich der betreffende Arzt/die betreffende Ärztin unter dem Punkt „Eigene Kandidatur“ mittels Entfernung eines angehakten Feldes „wegklicken“. In diesem Fall kann der Arzt/die Ärztin auch nicht mehr von anderen KollegInnen als KandidatIn vorgeschlagen werden.

Die Frist für die Vorschläge der KandidatInnen endet am 27. Juli 2022.

Im nächsten Schritt werden die Stimmzettel an alle berechtigten ÄrztInnen versendet.

Die jeweiligen Stimmzettel weisen die vorgeschlagenen KandidatInnen in alphabetischer Reihenfolge auf. Als BezirksärztevertreterIn  gilt jene(r) als gewählt, der die meisten gültigen Stimmen auf sich vereint. Der Kandidat/die Kandidatin mit den zweitmeisten Stimmen ist der Stellvertreter/die Stellvertreterin. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.

Für Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen des Ärzteservice gerne zur Verfügung.