Detailinformationen: Covid-19 Tests bei RisikopatientInnen ab 1.10.2024
Ab 1. Oktober 2024 kann ein Antigentest für den Nachweis des Vorliegens einer Infektion mit SARS-CoV-2 mit der Position "COVT4" (EUR 12,--) verrechnet werden (Fachgruppen: Allgemeinmedizin, HNO, Lunge und Innere Medizin). Eine Verrechnung ist nur möglich, sofern die Voraussetzungen für die Verordnung von Paxlovid gemäß den Regelungen im Erstattungskodex erfüllt sind (Erwachsene mit Symptomen einer Covid-19-Infektion und erhöhtem Risiko für einen schweren Verlauf und kein Verdacht auf eine Unwirksamkeit von Nirmatrelvir, Therapiebeginn innerhalb von höchstens fünf Tagen nach Symptombeginn). Die Leistung ist ungeachtet des Testergebnisses verrechenbar.
Die Risikofaktoren für einen schweren Verlauf sind verbindlich publiziert: Risikofaktoren COVID-19
Mit dem Tarif sind alle Kosten betreffend die Abstrichentnahme, die Anschaffungskosten für den Test und die Testauswertung abgegolten.
Im Falle eines positiven Testergebnisses ist von den erwähnten Fächern zusätzlich die Position “COVAS” (EUR 13,--) verrechenbar. Abgegolten ist damit das umfassende Assessment inklusive Aufklärung über die Wirkungen und Nebenwirkungen sowie allfällige Wechselwirkungen von Paxlovid bei der gleichzeitigen Einnahme anderer Heilmittel bei positiv auf Covid getesteten PatientInnen, bei denen die Verordnung von Paxlovid gemäß Regelung im Erstattungskodex vorausgesetzten Risikofaktoren und der Zeitraum des Therapiebeginn vorliegen.
Bei beiden Positionen ist die gleichzeitige Verrechnung mit anderen Abstrichentnahmepositionen, mit Gastroskopie, Coloskopie, Ergometrie, Belastungs-EKG sowie sonstigen Gesprächspositionen (z.B. Heilmittelberatungsgespräch) nicht zulässig.