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Coronavirus - Infos für Arztpraxen

Im Zusammenhang mit der Verbreitung des Coronavirus ersuchen wir Sie nachstehend angeführte Informationen zu beachten.

Die Möglichkeit der Ausstellung und Verrechnung von Covid-19-Risiko-Attesten im Zusammenhang mit Covid-19 wird neuerlich, bis 30. April 2023, verlängert.

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Mit der ÖGK, BVAEB, SVS und KFA konnten Leistungspositionen für Long-Covid-PatientInnen bzw. -Verdachtsfälle ab 1.7.2022 bis vorläufig 30.6.2023 vereinbart werden.

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Ab sofort ist eine flächendeckende Versorgung von Risikopatienten mit Covid-Medikamenten durch die niedergelassene Ärzteschaft in Kärnten möglich. Bei Patienten mit positivem PCR Test und aus Ihrer Sicht erhöhtem Risiko für einen schweren Verlauf, können Sie die Indikation zu einer Antikörper- oder oralen antiviralen Therapie stellen.
>> Behandlung von Risikopatienten mit COVID-Medikamenten (PDF)

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Gemäß der rechtlichen Begründung zur COVID-19-BMV können für Arbeitsorte, für die im Hinblick auf das Tragen einer Maske und die Vorlage eines Nachweises einer geringen epidemiologischen Gefahr keine Regelungen mehr vorgesehen sind, wie auch bisher in begründeten Fällen über die COVID-19-BMV hinausgehende, strengere Regelungen vorgesehen werden.

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Das beiliegende Rundschreiben dient zur Information über die Vorgehensweise im Zusammenhang mit der Totenbeschau während der Covid-19-Pandemie.

>> RS: Covid-19-Diagnostik im Rahmen der Totenbeschau (PDF)
>> Schreiben Land Kärnten: Infektionsprävention Verstorbener (PDF)
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COVID-19-Visitendienst