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Additivfach / Zusatzfach (ÄAO 2006)

Die Ausbildung in einem Additivfach (spezielle Ausbildung im Rahmen eines Sonderfaches) ist in § 8 Ärztegesetz sowie in den Bestimmungen der Ärzte-Ausbildungsordnung (ÄAO) 1994 sowie 2006 geregelt. § 15 ÄAO 2006 nennt insgesamt 27 Additivfächer.

Die Ausbildung ist an Ausbildungsstätten, die von der Österreichischen Ärztekammer für die Ausbildung zum Additivfacharzt anerkannt wurden (Krankenanstalten, Institute), sowie auf einer dafür genehmigten Ausbildungsstelle zu absolvieren. Eine Ausbildung im Additivfach kann auch vor Beendigung der Facharztausbildung begonnen werden.

Die Ausbildungsdauer in einem Additivfach beträgt zumindest 3 Jahre, die Ausbildung setzt sich im Wesentlichen aus zwei Teilen zusammen:

  1. Absolvierung der entsprechenden Ausbildungszeit im Additivfach sowie (wenn in der ÄAO vorgeschrieben) in den Pflichtnebenfächern
  2. Vorlage eines (in den Hauptinhalten) positiv ausgefüllten Rasterzeugnisses

Additivfächer dürfen nur von FachärztInnen der in Frage kommenden Sonderfächer (Mutterfächer) in Klammer als Zusatzbezeichnung geführt werden.


Ausbildungsstelle

Eine Additivfachausbildung kann nur angerechnet werden, wenn die/der betreffende Turnusärztin/Turnusarzt eine für das Additivfach anerkannte Ausbildungsstelle besetzt.

Einige Ausbildungsstellen im Additivfach sind zeitlich limitiert, was bedeutet, dass manche Abteilungen bzw. Krankenhäuser nicht in vollem Ausmaß ausbilden können. Man spricht dann von Teil-Anerkennung. Über das Ausmaß der anrechenbaren Ausbildung in Kärnten gibt das Ausbildungsstättenverzeichnis der Ärztekammer für Kärnten Auskunft.

>> PDF Ausbildungsstellen in Kärnten

Teil-Anerkennung

Die Absolvierung der Ausbildung an mehreren Ausbildungsstätten mit einer Teil-Anerkennung im Additivfach ist möglich, am Ende der Ausbildung müssen aber alle in den Rasterzeugnissen geforderten Ausbildungsinhalte bestätigt sein.

Rasterzeugnisse
ÄAO 2006


Hinweis: Wenn das Formular nicht korrekt angezeigt wird, ist es notwendig, dieses zuerst auf Ihren Computer herunterzuladen und dann erneut zu öffnen.

Additivfach-Diplom


Einreichunterlagen:
  • Einreichformular mit Unterschrift
  • Original-Rasterzeugnisse (Unterschrift des Ausbildungsverantwortlichen  sowie Unterschrift des ärztlichen Leiters bei Krankenanstalten)
  • Bescheide über bereits anerkannte Auslandszeiten (wenn vorhanden)

Wenn Sie am Ende Ihrer Additivfach-Ausbildung stehen, ersuchen wir Sie zwecks Einreichung zum Additivfach-Diplom um persönliche Kontaktaufnahme mit Frau Mag. Claudia Terk unter 0463/5856-32.

Da die Überprüfung Ihrer Unterlagen und die chronologische Aufstellung Ihrer Ausbildungszeiten einige Zeit in Anspruch nimmt, ersuchen wir Sie, die Diplomanträge zeitgerecht und vollständig in der Ärztekammer für Kärnten einzureichen, damit eine rasche Diplomausstellung möglich ist.