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Ausbildung Allgemeinmedizin - FAQs

Warum Allgemeinmedizin? Was sind die Vorteile? Was bringt mir das ius practicandi?
  • Artikel KÄZ - Was habe ich vom "IUS"?
  • Die Ausbildung für Allgemeinmedizin beinhaltet eine Vielfalt an Rotationen in den verschiedensten Fachbereichen und vermittelt ein breites Wissen, auf das eine Ärztin/ein Arzt während des Berufslebens immer zurückgreifen kann. Nach Abschluss der Ausbildung stehen ihr/ihm viele Türen offen. Neben einer Hausarztpraxis bietet sich die Möglichkeit, als Stationsärztin/-arzt oder in einem Amt tätig zu sein. Auch Kuranstalten, Rehabilitationszentren etc. suchen zur Erweiterung ihrer Teams immer wieder AllgemeinmedizinerInnen. Darüber hinaus ist mit dieser Ausbildung eine zukünftige mögliche Selbstständigkeit gesichert.
Kann ich die Ausbildung für Allgemeinmedizin auch in Teilzeit absolvieren?
  • Ja. Teilzeitregelungen sind mit der Arbeitgeberin/dem Arbeitgeber abzusprechen und verlängern die Ausbildung.
Rechtliche Fragen
Worauf achte ich während der Ausbildung?
  • Alle Lerninhalte laut Rasterzeugnis müssen verpflichtend absolviert werden (https://www.aerztekammer.at/ausbildung-allgemeinmedizin).
  • Um einen nahtlosen Übergang von Abteilung zu Abteilung zu haben und unerwünschte Stehzeiten zu vermeiden, sollte der Turnus in Absprache mit der Arbeitgeberin/dem Arbeitgeber vorzeitig geplant werden. So kann bei beliebten bzw. allzeit belegten Fächern rechtzeitig ein Platz gesichert werden.
  • Nehmen Sie Kontakt mit der/dem Ausbildungsassistentin/-assistenten der jeweiligen Abteilung auf.
  • Nehmen Sie die Möglichkeit der Supervision in Anspruch.
Gibt es Wartezeiten/Stehzeiten für die Ausbildung zur/zum AllgemeinmedizinerIn?
  • In Österreich gibt es aktuell kaum Wartezeiten, das kann häuserspezifisch jedoch variieren.
  • Stehzeiten können aber gegebenenfalls auftreten, wenn die Ausbildungsstelle auf der gewünschten Abteilung zum Zeitpunkt der Rotation bereits belegt ist. In diesem Fall heißt es, Geduld zu üben und die Situation mit der Arbeitgeberin/dem Arbeitgeber zu besprechen. Möglicherweise können Rotationen umgeplant und so Wartezeiten vermieden werden.
Ausbildung für Allgemeinmedizin vollständig beendet, was nun?
  • Ärztinnen/Ärzte mit abgeschlossener Ausbildung in Allgemeinmedizin können als AllgemeinmedizinerInnen in diversen Positionen/Anstellungen tätig sein, sich für eine Kassenstelle reihen lassen oder die Ausbildung in einem Sonderfach anschließen. Die Ausbildungszeiten dafür sind variabel und hängen vom jeweiligen Fach ab.
Wie viel Gebührenurlaub steht mir zu und wie berechne ich ihn?
  • Hier gibt es Abweichungen zwischen den einzelnen Krankenanstalten. Für Details empfehlen wir, direkt mit der Personalabteilung Ihrer dienstgebenden Krankenanstalt zu sprechen.
Was bedeutet die Sechstelregelung? 
  • Die Sechstelregelung bezieht sich auf die erlaubten Fehlzeiten während der Ausbildung.
  • Im Gegensatz zur Basisausbildung, in der die gesamten 9 Monate als eine Einheit gesehen werden, werden die einzelnen Rotationen in der Ausbildung für Allgemeinmedizin SEPARAT für die Sechstelregelung herangezogen und individuell beurteilt. Somit darf man nur ein Sechstel der jeweiligen Ausbildungszeit auf den einzelnen Abteilungen fehlen.
  • Zum Beispiel: Wer drei Monate auf einer Abteilung ist, darf dort maximal 15 Tage fehlen.
  • Als Fehlzeiten werden Krankenstand, Gebührenurlaub, Pflegeurlaub und Sonderurlaube gerechnet. Ausgenommen ist der Sonderurlaub, der für die Arztprüfung oder Facharzt-Prüfung gewährt wird und im Rasterzeugnis entsprechend ausgewiesen wird.
  • ACHTUNG bei Teilzeit! Hier wird anders gerechnet, da die Anzahl der Arbeitsstunden geringer ist (siehe https://www.aerztekammer.at/aeao-2015).
  • In jedem Fall gilt: Wer zu viele Fehlzeiten hat, muss sie einarbeiten.
Wie melde ich den Krankenstand?
  • Der Krankenstand muss pünktlich gemeldet und eine entsprechende ärztliche Bestätigung vorgelegt werden. Ab wann die Arbeitnehmerin/der Arbeitnehmer eine ärztliche Bestätigung einreichen muss, wird häuserspezifisch unterschiedlich gehandhabt. Zu beachten ist, dass der Krankenstand in die Sechstelregelung einfließt.
Kann ich die Ausbildung für Allgemeinmedizin teilen und an verschiedenen Krankenanstalten absolvieren?
  • Ja, das ist möglich und sollte mit der Arbeitgeberin dem Arbeitgeber abgesprochen werden. Wichtig ist, dass die Rasterzeugnisse der absolvierten Abteilungen im Anschluss vollständig bei der Ärztekammer eingereicht werden.
Ein Umzug steht bevor, somit auch ein Jobwechsel - was nun?
  • Übersiedelt eine Ärztin/ein Arzt während der Ausbildung in ein anderes Bundesland, muss sie/er sich bei der Ärztekammer für Kärnten zeitgerecht abmelden und vor Beginn der ärztlichen Tätigkeit im anderen Bundesland bei der zuständigen Landesärztekammer anmelden. Der Personalakt wird dann an die zuständige Landesärztekammer geschickt. Wurden bereits Rasterzeugnisse über absolvierte Ausbildungszeiten in Kärnten ausgestellt, sollten sie noch vor dem Umzug in der Ärztekammer für Kärnten vorgelegt werden, damit eine Bestätigung für das nächste Bundesland ausgestellt werden kann. Damit weiß die neue Dienstgeberin/der neue Dienstgeber sofort, welche Teile der Ausbildung bereits absolviert wurden.
    Diese Information erhalten alle Ärztinnen und Ärzte bereits bei der Erstanmeldung.
Was geschieht mit meinen Beiträgen, wenn ich meinen Berufssitz (Dienstort) dauerhaft ändere?
  • Verlegt der die/der Kammerangehörige ihren/seinen Berufssitz (Dienstort) dauerhaft in ein anderes Bundesland, so werden die für die Grundleistung entrichteten Beiträge in voller Höhe der nunmehr zuständigen Ärztekammer überwiesen. Während der Zeit der Ausbildung einer/eines Kammerangehörigen zur Ärztin/zum Arzt für Allgemeinmedizin oder Fachärztin/Facharzt hat keine Überweisung zu erfolgen, sie wird erst nach Eintragung in die Ärzteliste als Ärztin/Arzt für Allgemeinmedizin oder Fachärztin/Facharzt durchgeführt. Vom errechneten Überweisungsbetrag werden bezogene Leistungen wegen vorübergehender Invalidität und die an die Ärztekammer oder den Wohlfahrtsfonds aushaftenden Rückstände bzw. Schulden jeder Art abgerechnet.

Ich habe meine Arztausbildung im Ausland begonnen, muss ich hierorts dennoch die Basisausbildung durchlaufen, bevor ich meine Ausbildung zur/zum AllgemeinmedizinerIn fortführen kann?
  • Ausländische Ausbildungszeiten können über die Ausbildungskommission sowohl für die Basisausbildung und für Fächer in der AM-Ausbildung als auch für die Sonderfach-Ausbildung angerechnet werden. Ein entsprechender Antrag mit den notwendigen Ausbildungsnachweisen ist bei der Landesärztekammer einzureichen.
    Details: https://www.aerztekammer.at/ausbildung-im-ausland-anrechnung
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