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Gesundheitsreform, die auf Zwang gegen Ärzte aufbaut, kann nicht funktionieren

Dr. Opriessnig fordert Gesundheitsreferenten auf: Macht die (Wahl-)Ärzte nicht zum Feindbild!

Die Tagung der Gesundheitsreferenten mit Minister Rauch veranlasst den Präsidenten der Kärntner Ärztekammer Dr. Markus Opriessnig zu einem Appell an die Gesundheitspolitiker: „Bauen Sie die Gesundheitsreform, die ab 2024 in Kraft treten soll, nicht auf Zwangs-maßnahmen gegen Ärzte auf! Sie würde unweigerlich scheitern. Nutzen Sie die Expertise der Ärzteschaft für sinnvolle Änderungen, die allen Patienten in Österreich zugutekommen.“

Opriessnig kritisiert, dass die jahrzehntelang geltende Mitsprache der Ärztekammern bei den Kassenplanstellen für Ordinationen abgeschafft werden soll. „In jedem anderen Bereich gäbe es einen Aufschrei, wenn man die Sozialpartnerschaft beseitigen wollte. Aber die Verantwortlichen der Gesundheitspolitik streben genau dies an. Landesregierung und Krankenkassen wollen neue Primärversorgungszentren oder Ambulatorien ohne Rücksicht auf vorhandene ambulante ärztliche Strukturen errichten.“

Für Opriessnig ist es auch ein Irrweg, wenn die Politik die Tätigkeit von Wahlärzten durch neue verpflichtende Auflagen extrem erschweren will. „Der starke Zulauf zu Wahlärzten ist nicht die Ursache der Krise im Gesundheitssystem, sondern das Symptom. Wahlärzte sind für hunderttausende Patienten in Österreich ein wichtiges alternatives Angebot, da die Politik es verabsäumt hat, den Vertragsärzten attraktive Arbeitsbedingungen zu bieten. Die Politik sollte sich darauf konzentrieren, das Kassensystem zu verbessern, und nicht darauf, das Wahlärztesystem zu verschlechtern“, so Opriessnig.

Es müsse daher mehr Geld für die Kassenmedizin aufgewendet werden. Genau hier sieht Opriessnig den Knackpunkt für eine Reform. „Nach unseren bisherigen Informationen sollen Budgetobergrenzen beibehalten werden. Es ist somit kein finanzieller Spielraum für die angeblich angestrebte Attraktivierung der Kassenmedizin erkennbar. Versprochene neue Kassenstellen würden bei weiterer Geltung eines Kostendeckels jedenfalls keine Attraktivierung darstellen. Würden diese Stellen aus dem gedeckelten Budget finanziert, käme es zwangsläufig zu Einbußen bei den bestehenden niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten. „Aus Sicht der Ärzteschaft müsse man sich dazu bekennen, mehr Geld für eine verbesserte ambulante Versorgung einzusetzen. Aufgrund der demografischen Entwicklung steigen die Bedürfnisse der Patienten. Das muss in den in den finanziellen Planungen berücksichtigt werden. Andernfalls wird man die bestehenden Engpässe nicht beheben können", erklärt Opriessnig abschließend. 

Klagenfurt/WS, 10. Juli 2023