Freie Kassenplanstellen
Ärztin/Arzt für Allgemeinmedizin (ÖGK, BVAEB, SVS)
1. für einen Arzt für Allgemeinmedizin in Villach-Süd nach Dr. Johann SCHWAIGER ab 1.4.2024!
Bewerbungsfrist: Montag, 15. April 2024, 16.00 Uhr
2. für einen Arzt für Allgemeinmedizin in Rennweg nach Dr. Reinhold LUGER ab 1.10.2024!
Bewerbungsfrist: Donnerstag, 11. April 2024, 16.00 Uhr
3. für einen Arzt für Allgemeinmedizin in Bleiburg nach MR Dr. Josef POGANITSCH ab 1.7.2024!
Bewerbungsfrist: Mittwoch, 10. April 2024, 16.00 Uhr
4. für eine Gesellschafterin/einen Gesellschafter (Ärztin/Arzt für Allgemeinmedizin) für die Teilgruppenpraxis - Kassenplanstelle Dr. Gudrun VEITER - mit dem Berufssitz und der Ordinationsstätte in 9800 Spittal/Drau, ab 1.10.2024 (gem. Gruppenpraxen-Gesamtvertrag vom 19.1.2018)
Bewerbungsfrist: Montag, 8. April 2024, 16.00 Uhr
Fachärztin/Facharzt (ÖGK, BVAEB, SVS)
AUSSCHREIBUNG DER ÖGK:
für einen Facharzt für Kinder- und Jugendheilkunde in Klagenfurt/WS - Neuschaffung ab 1.4.2024!
Details und Anfragen richten Sie bitte an die ÖGK - Ausschreibungstext siehe LINK: -> LINK
Bewerbungsfrist: Mittwoch, 3. April 2024, 16.00 Uhr
1. für eine Gesellschafterin/einen Gesellschafter (Fachärztin/Facharzt für Psychiatrie/Neurologie) für die Teilgruppenpraxis - Kassenplanstelle Dr. Ulrike JENES - mit dem Berufssitz und der Ordinationsstätte in 9500 Villach, ab 1.7.2024 (gem. Gruppenpraxen-Gesamtvertrag vom 19.1.2018)
Bewerbungsfrist: Donnerstag, 4. April 2024, 16.00 Uhr
2. für eine Gesellschafterin/einen Gesellschafter (Fachärztin/Facharzt für Augenheilkunde und Optometrie) für die Teilgruppenpraxis - Kassenplanstelle Dr. Karin AICHINGER - mit dem Berufssitz und der Ordinationsstätte in 9020 Klagenfurt/WS, ab 1.7.2024 (gem. Gruppenpraxen-Gesamtvertrag vom 19.1.2018)
Bewerbungsfrist: Mittwoch, 3. April 2024, 16.00 Uhr
3. für einen Facharzt für Haut- und Geschlechtskrankheiten in Klagenfurt/WS - Neuschaffung ab 1.4.2024!
Bewerbungsfrist: Montag, 25. März 2024, 16.00 Uhr
KÄRNTENWEITE Ausschreibungen Fachärztin/Facharzt (ÖGK, BVAEB, SVS)
1. für einen Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie in Spittal/Drau - Neuschaffung ab 1.4.2024!
Bewerbungsfrist: Montag, 25. März 2024, 16.00 Uhr
Da es für Spittal/Drau keine Bewerber auf der Reihungsliste gibt, hat jeder Arzt, der in Kärnten als Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie gereiht ist, die Möglichkeit, sich mit seinem vom Zeitpunkt her besten Reihungsdatum in der Reihungsliste für Kinder- und Jugendpsychiatrie um die Kassenplanstelle Spittal/Drau zu bewerben.
Nach Einlangen der Bewerbungsunterlagen wird mit Ende der Ausschreibungsfrist (25. März 2024) eine Interessentenliste für diese Kassenplanstelle erstellt. Der Bewerber mit den meisten Punkten entsprechend der geltenden Reihungskriterienvereinbarung zwischen der Österreichischen Gesundheitskasse und der Ärztekammer für Kärnten wird den Krankenkassen zur Invertragnahme vorgeschlagen.
Nach Besetzung der Stelle wird – außer beim neuen Vertragsarzt in Spittal/Drau – der ursprüngliche Reihungsrang an den jeweiligen Orten wieder hergestellt.
Sofern Sie kein Interesse an einer Bewerbung haben, brauchen Sie keinen Streichungsantrag an die Ärztekammer zu schicken.
Sollten Sie jedoch den Krankenversicherungsträgern zur Invertragnahme vorgeschlagen werden und die Kassenplanstelle nicht annehmen, so erlischt die gesamte Reihung.
2. für einen Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie in Wolfsberg - Neuschaffung ab 1.4.2024!
Bewerbungsfrist: Montag, 25. März 2024, 16.00 Uhr
Da es für Wolfsberg keine Bewerber auf der Reihungsliste gibt, hat jeder Arzt, der in Kärnten als Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie gereiht ist, die Möglichkeit, sich mit seinem vom Zeitpunkt her besten Reihungsdatum in der Reihungsliste für Kinder- und Jugendpsychiatrie um die Kassenplanstelle Wolfsberg zu bewerben.
Nach Einlangen der Bewerbungsunterlagen wird mit Ende der Ausschreibungsfrist (25. März 2024) eine Interessentenliste für diese Kassenplanstelle erstellt. Der Bewerber mit den meisten Punkten entsprechend der geltenden Reihungskriterienvereinbarung zwischen der Österreichischen Gesundheitskasse und der Ärztekammer für Kärnten wird den Krankenkassen zur Invertragnahme vorgeschlagen.
Nach Besetzung der Stelle wird – außer beim neuen Vertragsarzt in Wolfsberg – der ursprüngliche Reihungsrang an den jeweiligen Orten wieder hergestellt.
Sofern Sie kein Interesse an einer Bewerbung haben, brauchen Sie keinen Streichungsantrag an die Ärztekammer zu schicken.
Sollten Sie jedoch den Krankenversicherungsträgern zur Invertragnahme vorgeschlagen werden und die Kassenplanstelle nicht annehmen, so erlischt die gesamte Reihung.
Unbesetzte Kassenplanstellen (ÖGK, BVAEB, SVS)!
1. für einen Facharzt für Augenheilkunde und Optometrie in Eberndorf
bei Interesse an einer der o.a. Kassenplanstelle melden Sie sich bitte in der Ärztekammer für Kärnten (Fr. Mag. Illaunig - DW 20).
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Bewerbungen per Mail und Fax werden NICHT berücksichtigt!
Sofern Sie keine Streichung veranlassen und sich nicht bewerben, werden Sie nur aus dem Ort der Ausschreibung aus der Reihungsliste gestrichen. Im Falle der Zurückziehung der Bewerbung nach Ende der Ausschreibungsfrist erlischt die gesamte Reihung (Facharzt und Allgemeinmedizin).
Ein Bewerber muss folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Staatsbürgerschaft eines EWR-Staates oder der Schweizerischen Eidgenossenschaft
- Diplom der Österr. Ärztekammer über Zuerkennung des Arztes für Allgemeinmedizin oder des ausgeschriebenen Facharztes bzw. eine gleichwertige Bescheinigung (§§ 4, 7 und 8 ÄrzteG).
Die Vergabe der Kassenarztstelle erfolgt nach den zwischen Kasse und Kammer vereinbarten Reihungsrichtlinien. Für die Beurteilung der Bewerbung werden alle Unterlagen und Nachweise berücksichtigt, die bis zum Bewerbungsstichtag eingelangt sind.
Mitglieder der Ärztekammer für Kärnten haben dem Bewerbungsformular einen Lebenslauf sowie Nachweise über Mutterschutz-, Karenz- und Präsenzdienstzeiten beizulegen.
Nichtmitglieder der Ärztekammer für Kärnten haben folgende Nachweise dem Bewerbungsformular beizulegen:
Promotionsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Diplom(e), Lebenslauf, Nachweise über die berufliche Erfahrung (Dienstbestätigung, Zeugnisse, Bestätigung der beruflichen Interessensvertretung über die Eintragung in der Ärzteliste als Praxisvertreter, niedergelassener oder angestellter Arzt, Nachweise über Mutterschutz-, Karenz- sowie Präsenzdienstzeiten).
Sollten Sie den Krankenversicherungsträgern zur Invertragnahme vorgeschlagen werden und die Kassenplanstelle nicht annehmen, so erlischt die gesamte Reihung.
Für eventuelle Rückfragen steht Ihnen die Ärztekammer (Frau Mag. Illaunig - DW 20, Frau Hornbanger - DW 13 oder Hr. KAD-Stv. Mag. Mitterdorfer, DW - 13) gerne zur Verfügung.