Allgemeine Informationen
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Ausbildung nach der Promotion
Zur Erlangung der Berechtigung, den ärztlichen Beruf selbstständig, d.h. eigenverantwortlich, als angestellter oder niedergelassener Arzt ausüben zu dürfen, muss jeder Arzt nach der Promotion eine postpromotionelle Ausbildung an einer als Ausbildungsstätte anerkannten Krankenanstalt bzw. entsprechend anerkannten Lehrpraxis absolvieren und eine Prüfung zur Ärztin/zum Arzt für Allgemeinmedizin bzw. Facharztprüfung ablegen.
Die Ausbildung zum Arzt für Allgemeinmedizin dauert drei Jahre, diejenige zum Facharzt eines Sonderfaches sechs Jahre, im Sonderfach Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie vier Jahre.
Die Standesführung der Ärztekammer für Kärnten steht Ihnen für weitere Auskünfte jederzeit gerne zur Verfügung.
Ausbildung zum Facharzt: Mag. Ilse Bergmann, Telefon: 0463/5856-32 oder standesfuehrung@aekktn.at
Ausbildung zum Arzt für Allgemeinmedizin: Monika Huainig, Telefon: 0463/5856-10 oder stf@aekktn.at
Ausländische Ausbildungszeiten: Silvia Sitter, Telefon: 0463/5856-19 oder stf1@aekktn.at
Nähere Informationen: www.aerztekammer.at/ausbildung
