COVID-19-Antigentests in den Ordinationen
Bitte beachten Sie die Änderungen bzw. Neuregelungen bei den Covid-19 Tests von asymptomatischen Personen.
Die konkreten Voraussetzungen, Eckpunkte und Details entnehmen Sie bitte den angeführten Schreiben und Informationen.
Voraussetzungen, Eckpunkte und Details:
- Covid-19-Tests bei asymptomatische Personen (Risikopatienten) bis 31.12.2022
- Verlängerung des Zeitraums für Testungen von symptomatischen Personen und Ausdruck von Impfzertifikaten bis 30.6.2022
- Covid-Tests bei asymptomatischen Personen und symtomatischen Personen ab 1.4.2022
- Kundmachung der Änderungen bzw. Neuregelungen ab 1.7.2021 der Verordnung betreffend der Durchführung von COVID-19-Tests (PDF)
- Antigentests bei Personen ohne Symptome - Infos und Details für teilnehmende Kassenärzte ohne ärztliche Hausapotheke (PDF)
- Antigentests bei Personen ohne Symptome - Infos und Details für teilnehmende Kassenärzte mit Hausapotheke (PDF)
- Antigentests bei Personen mit Symptome - Infos und Details für teilnehmende Kassenärzte (PDF)
- Information - Klarstellung "neutralisierende Antikörper" - Testpflicht (PDF)
- Anzeige gem. § 2 Epidemiegesetz (PDF)
- Bestätigung Antigentest - einheitliches Formular (PDF)
- Wöchentliche Meldung an das Land Kärnten - Formular (PDF)