COVID-19-Antigentests in den Ordinationen
Seit 1.4.2021, vorläufig befristet bis 30.9.2021, können sich krankenversicherte Personen und deren anspruchsberechtigte Angehörige auch ohne Vorliegen von Symptomen in den Kassenarztordinationen auf COVID-19 kostenlos testen lassen.
Die Vorgehensweise, Regelungen und Tarife bei den Testungen von Personen mit Symptomen sind davon nicht betroffen. Die diesbezügliche Verordnung des Gesundheitsministers wurde kürzlich bis 30. Juni 2021 verlängert.
Voraussetzungen, Eckpunkte und Details:
- Antigentests bei Personen ohne Symptome - Infos und Details für teilnehmende Kassenärzte ohne ärztliche Hausapotheke (PDF)
- Antigentests bei Personen mit Symptome - Infos und Details für teilnehmende Kassenärzte (PDF)
- Anzeige gem. § 2 Epidemiegesetz (PDF)
- Bestätigung Antigentest - einheitliches Formular (PDF)
- Wöchentliche Meldung an das Land Kärnten - Formular (PDF)