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Epidemiegesetz - Meldepflicht

Vorgaben zum Umgang mit COVID-19

Zum raschen und einheitlichen Vollzug des Epidemiegesetzes betreffend COVID-19 hat die Landessanitätsdirektion das Postfach eingerichtet. Sämtliche Anzeigen bei Verdachts-, Erkrankungs- und Todesfällen an oder in Verbindung mit COVID-19 mögen dorthin übermittelt werden. (Eine Erstattung der Anzeige direkt an die Bezirksverwaltungsbehörde - Gesundheitsamt ist alternativ ebenfalls möglich.)

Todesfälle sind gesondert meldepflichtig.

Bei jedem Todesfall in Verbindung mit COVID-19 möge durch den Verantwortlichen umgehend eine Schlussanzeige an die E-Mail-Adresse  übermittelt werden.
Eine Übermittlung per E-Mail ist ausschließlich bei COVID-19 gestattet.

Den Erlass sowie die dazugehörigen Durchführungsbestimmungen des Landes sind hier zu finden:

Downloads:

Informationsblätter:

Archiv

Schreiben inkl. Erlass vom Land Kärnten vom 12.03.2020
>> Vollzug des Epidemiegesetzes, Sicherstellung der einheitlichen Vorgangsweise (PDF)

Schreiben vom Land Kärnten vom 11.02.2020
>> Erkrankungen durch ein neuartiges Coronavirus - Infoschreiben Teil 3 (PDF)

Schreiben vom Land Kärnten vom 05.02.2020
>> Erkrankungen durch ein neuartiges Coronavirus - Infoschreiben Teil 2 (PDF)

Schreiben vom Land Kärnten vom 29.01.2020
>> Erkrankungen durch ein neuartiges Coronavirus - Infoschreiben Teil 1 (PDF)

Schreiben vom Land Kärnten vom 21.01.2020
>> Erkrankungen durch ein neuartiges Coronavirus in Wuhan, China (PDF)