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Vorsorgeuntersuchung

Auf Vorsorgeuntersuchungen haben alle Krankenversicherte ab dem vollendeten 18. Lebensjahr einmal jährlich Anspruch. Eine Überprüfung der Anspruchsberechtigung  hat mittels e-Card zu erfolgen. Vertragsärzte mit ausschließlichem Vorsorgeuntersuchungsvertrag, der vor dem 31.12.2008 abgeschlossen wurde bzw. wird, und die nicht an das e-Card System angeschlossen sind, haben sich einen vom  Sozialversicherungsträger ausgestellten Anspruchsnachweis vorlegen zu lassen. Nichtversicherte ProbandInnen haben sich bei der für ihren Wohnsitz zuständigen Gebietskrankenkasse einen Anspruchsnachweis ausstellen zu lassen, kurative Leistungen können aufgrund dieses Nachweises nicht verrechnet werden.

Jeder niedergelassene Arzt für Allgemeinmedizin, Facharzt für Innere Medizin, Lungenheilkunde sowie Frauenheilkunde und Geburtshilfe hat Anspruch auf Abschluss eines Einzelvertrages zur Durchführung der Vorsorgeuntersuchung  mit allen Krankenkassen. Für Ärzte, die neu unter Vertrag genommen werden, ist verpflichtend eine Schulung zur VU-Neu vorgesehen, Ärzten mit bestehendem Vertrag wird die Teilnahme an einer Schulungsveranstaltung empfohlen. Informationen zu Terminen der Schulungsveranstaltungen erhalten Sie bei der Ärztekammer.

Für den Vertragsabschluss ist erforderlich:
- Antrag bei der Ärztekammer
- Praxisnachweis
- Nachweis der Teilnahme an einer Fortbildungsveranstaltung zur VU-Neu

Leistungen und Tarife:

Allgemeines Untersuchungsprogramm

(für Ärzte für Allgemeinmedizin, Fachärzte für Innere Medizin und Fachärzte für Lungenheilkunde)
Honorar einheitlich ab 1.1.2019 € 91,-- (einschließlich Labor) bzw. € 75,48,-- (ohne Labor).
Mit diesem Betrag sind auch die Kosten für den Ordinationsbedarf abgegolten.

Laboruntersuchungen

Laboruntersuchungen im Rahmen der VU, die nicht vom VU-Arzt selbst erbracht werden, sind ausschließlich von Vertragsfachärzten für medizinisch-chemische Labordiagnostik verrechenbar.

Gynäkologisches  Untersuchungsprogramm

(für Ärzte für Allgemeinmedizin und Fachärzte für Frauenheilkunde und Geburtshilfe)
Honorar ÖGK ab 1.1.2019 € 24,54 und kleine Kassen € 18,24.

PSA-Test

Eine Zuweisung zum PSA-Test auf Wunsch des Probanden (kein generelles Screening) ist grundsätzlich durch einen Facharzt für Urologie möglich. Verrechnungsvoraussetzung ist eine Überweisung (Zuweisung)  auf welcher  vom zuweisenden Arzt der Vermerk „VU" angebracht ist.

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Mammographie

(für Fachärzte für Radiologie über Zuweisung) - ab dem 40. Lebensjahr in Abständen von zwei Jahren möglich; der Zuweisungsschein ist mit „VU" zu kennzeichnen.

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Koloskopie

(für Fachärzte für Innere Medizin und Chirurgie) ab dem 50. Lebensjahr alle 10 Jahre (Sondervereinbarung).


Vorsorgemedizinische Leistungen über das genormte Programm hinaus sind mit den ProbandInnen privat zu verrechnen. Alle erforderlichen VU-Formulare (Anamnesebogen, Alkoholfragebogen,  allgemeines Dokumentationsblatt und Dokumentationsblatt PAP-Abstrich) werden von der GKK zur Verfügung gestellt. Das Dokumentationsblatt für die Mammographie existiert nur in elektronischer Form.  Der Anamnese- und der Alkoholfragebogen verbleiben in der Ordination, das entsprechende Befundblatt ist dem Probanden (Ausdruck oder Kopie) auszuhändigen.

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Dokumentation und Verrechnung

Die Dokumentation hat über die bereitgestellten Formulare grundsätzlich auf  elektronischem Weg zu erfolgen. Übergangslösung: Die Formulare sind in Papierform auszufüllen und der Kasse gemeinsam mit der Abrechnung vorzulegen. Die Verrechnung hat grundsätzlich elektronisch zu erfolgen, die Inanspruchnahme von geeigneten Dienstleistern ist zulässig.