Kundmachungen der Ärztekammer für Kärnten

Das Ärztegesetz verpflichtet die Landesärztekammern, bestimmte Beschlüsse der Vollversammlung als Verordnung im Internet kundzumachen. Dazu zählen die Satzungen, die Geschäftsordnungen, die Umlagenordnung ebenso wie die Beitragsordnung und die Reisegebührenordnung.

Die Navigationsleiste führt Sie zu den vollständigen geltenden Fassungen und zu den einzelnen Änderungen der verschiedenen Verordnungen und Beschlüsse. Auch die Kundmachungen der Österreichischen Ärztekammer können direkt abgefragt werden.