Berushaftpflichtversicherung

Berufshaftpflichtversicherung


Seit August 2011 müssen alle freiberuflich tätigen Ärzte und Ärztinnen gegenüber der Ärztekammer eine Haftpflichtversicherung nachweisen.

Die Kärntner Ärztekammer hat für ihre Mitglieder eine Rahmen-Vereinbarung für eine Berufs-Haftpflichtversicherung getroffen.

Sie sichert den Ärztinnen und Ärzten einen einfachen und kostengünstigen Zugang zu gesetzeskonformen und geprüften Bedingungen.

Diese Rahmenvereinbarung ist als Download hier erhältlich: Berufs-Haftpflichtversicherung  >>PDF

Downloads

Meldung über den Abschluss bzw. das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung gemäß § 52d ÄrzteG  >>PDF