Berushaftpflichtversicherung
Berufshaftpflichtversicherung
Seit August 2011 müssen alle freiberuflich tätigen Ärzte und Ärztinnen gegenüber der Ärztekammer eine Haftpflichtversicherung nachweisen.
Die Kärntner Ärztekammer hat für ihre Mitglieder eine Rahmen-Vereinbarung für eine Berufs-Haftpflichtversicherung getroffen.
Sie sichert den Ärztinnen und Ärzten einen einfachen und kostengünstigen Zugang zu gesetzeskonformen und geprüften Bedingungen.
Diese Rahmenvereinbarung ist als Download hier erhältlich: Berufs-Haftpflichtversicherung >>PDF
Downloads
Meldung über den Abschluss bzw. das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung gemäß § 52d ÄrzteG >>PDF
