Bereitschaftsdienst
Bereitschaftsdienst in Klagenfurt-Stadt
Aufgrund der Kassenverträge bzw. einer Vereinbarung mit dem Land Kärnten besteht für die Kassenärzte die Verpflichtung einen Wochenend- und Feiertagsnotdienst sowie einen Wochentagsnachtdienst einzurichten und daran teilzunehmen. Die Organisation dieses Dienstes erfolgt durch die Ärztekammer für Kärnten. Jeder zum Dienst verpflichtete Kassenarzt kann sich durch einen anderen geeigneten Arzt vertreten lassen. In Klagenfurt besteht die weitgehende Übung, dass die Kassenärzte sich bei ihren Diensten vertreten lassen.
Wochenend- und Feiertagsdienst:
Die Einteilung erfolgt halbjährlich durch Herrn Dr. Dobrovolny. Die Aufnahme zum Dienst erfolgt über einen Antrag, der bei der Ärztekammer einzureichen ist und in weiterer Folge an Herrn Dr. Dobrovolny weitergeleitet wird. Je nach Bedarf werden neue Kollegen aufgenommen. Sind Ärzte im Dienstplan berücksichtigt, dann sind diese für den Dienst verantwortlich. Bei einer Verhinderung, aus welchen Gründen auch immer, hat der zum Dienst eingeteilte Arzt selbst für einen Vertreter zu sorgen !
In Klagenfurt-Stadt dauert der Wochenendnotdienst von Freitag 19 Uhr bis Montag 7 Uhr. Zum Tagdienst werden zwei Ärzte eingeteilt, einer besetzt die Ordination in der Kolpinggasse 18, der andere macht mit dem Fahrer die Visiten. Zum Nachtdienst ist jeweils ein Arzt eingeteilt.
Das Honorar für einen 12 Stunden-Dienst in Klagenfurt-Stadt beträgt € 427,91. Es können keine Leistungen (Krankenscheine) zusätzlich verrechnet werden. Das Honorar wird von der Ärztekammer gegenüber der Kärntner Gebietskrankenkasse mit den Namen jener Ärzte verrechnet, die den Dienst tatsächlich gemacht haben. Die Auszahlung erfolgt quartalsmäßig durch die Kärntner Gebietskrankenkasse direkt an den einzelnen Arzt.
Wochentagsnachtdienst:
Die Einteilung erfolgt halbjährlich durch Herrn Dr. Wellik. Die Aufnahme erfolgt über einen Antrag, der bei der Ärztekammer einzureichen ist.
Der Wochentagsnachtdienst in Klagenfurt-Stadt beginnt Montag bis Donnerstag um 19 Uhr und dauert bis 7 Uhr in der Früh, zusätzlich ist am Freitag ein Dienst von 14 Uhr – 19 Uhr eingeteilt. Für den Wochentagsnachtdienst wird allerdings kein Fahrer zur Verfügung gestellt sondern die Visiten werden mit dem Privat-PKW durchgeführt.
Als Honorar wird für einen 12 Stunden Dienst € 180,60 Bereitschaftsdienstpauschale bezahlt, für den Dienst am Freitag Nachmittag € 71,--. Dieses Pauschale wird an jenen Arzt angewiesen, der den Dienst gemacht hat, oder wenn dies der Kassenarzt so verlangt, an jenen Kassenarzt, der sich vertreten lies.
Zusätzlich können vom Kassenarzt (nicht vom Vertreter) die erbrachten, einzelnen Leistungen (Visite, Weggebühr, Injektionen, etc. ...) mit den einzelnen Krankenkassen (GKK, BVA, ...) abgerechnet werden. Dafür ist es notwendig, dass der Vertreter die Leistungen und die Daten der Versicherten erfasst und aufzeichnet und dem Kassenarzt für die Abrechnung zur Verfügung stellt. Ob der Kassenarzt das gesamte Honorar für die einzelnen Leistungen dem Vertreter weitergibt, oder einen Abschlag für den Verwaltungsaufwand einbehält soll zwischen dem Kassenarzt und dem Vertreter vor Diensterbringung vereinbart – abgesprochen – werden. Die Auszahlung der Leistung erfolgt an den Kassenarzt und dieser verrechnet dann mit seinem Vertreter.
Allgemeines:
Ärzte, die Dienste machen haben darauf zu achten, dass sie eine ausreichende Haftpflichtversicherung für ihre Tätigkeit haben und haben ferner auf die entsprechende Dokumentation ihrer Leistungen sowie der von ihnen versorgten Patienten zu achten. Diese Dokumentation ist 10 Jahre aufzubewahren.
Hinsichtlich der Sozialversicherung ist bei jenen Ärzten, die sonst nur angestellt sind eine Meldung an die Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft über die zusätzliche freiberufliche Tätigkeit erforderlich. Bei Ärzten, die eine Ordination haben fällt die zusätzliche Meldung weg.
Kollektivvertrag Bereitschaftsdienst zum Download als >>PDF
Kontakt: Mag. Isabell Illaunig, Telefon: 0463/5856-31 oder aerztedienst@aekktn.at
