Ausbildung zum Facharzt

Ausbildung zum Facharzt

Die Ausbildung ist im Rahmen von Arbeitsverhältnissen (Turnus zum Facharzt) in der Dauer von zumindest sechs Jahren (Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie vier Jahre) zu absolvieren und eine Facharztprüfung abzulegen.

Ausbildungsabschnitte, die in für die fachärztliche Ausbildung entsprechend anerkannten Lehrpraxen oder Lehrambulatorien absolviert werden, sind auf die fachärztliche Ausbildung in der Gesamtdauer von insgesamt höchstens einem Jahr anzurechnen.

Die Ausbildung zum Facharzt erfolgt im Hauptfach des gewählten Sonderfaches (die Ausbildungszeit im Hauptfach muss an einer anerkannten Ausbildungsstelle verbracht werden) sowie in weiteren Sonderfächern als Nebenfächer (Pflicht- und Wahlfächer).

URLAUBS-, ERKRANKUNGS- UND SONSTIGE VERHINDERUNGSZEITEN:

Sowohl während der Ausbildung zum Arzt für Allgemeinmedizin als auch während der Ausbildung zum Facharzt gilt, dass Urlaubs-, Erkrankungs- und Zeiten eines mutterschutzrechtlichen Beschäftigungsverbotes nur insoweit anzurechnen sind, als sie insgesamt nicht mehr als höchstens den sechsten Teil der vorgeschriebenen Ausbildungszeit im jeweiligen Ausbildungsfach betragen.

Zeiten des Präsenzdienstes, Zivildienstes und Karenzurlaubes unterbrechen die Ausbildung.

KERNARBEITSZEIT:

Die Kernarbeitszeit beträgt 35 Wochenstunden. Zusätzlich sind Nachtdienste, sowie Wochenend- und Feiertagsdienste zu absolvieren.

Die Dauer der Ausbildung im Hauptfach, den Pflicht- und Wahlfächern ergibt sich aus der Ausbildungsordnung, die auf der Homepage der Österreichischen Ärztekammer unter www.aerztekammer.at/arzte-ausbildungsordnung abrufbar ist.

Die für die Ausbildung zur Fachärztin/zum Facharzt erforderlichen Rasterzeugnisse finden Sie auf der Homepage der Österreichischen Ärztekammer unter http://www.aerztekammer.at/web/osterreichische-arztekammer/facharzte

Wenn Sie am Ende Ihrer Ausbildung zur Fachärztin/zum Facharzt stehen sowie die Facharztprüfung positiv abgelegt haben, ersuchen wir Sie zwecks Einreichung zum Facharztdiplom um persönliche Kontaktaufnahme mit Frau Mag. Bergmann unter 0463/5856-32.